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   OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 358/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 358/91 (https://dejure.org/1993,9932)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.07.1993 - 2 L 358/91 (https://dejure.org/1993,9932)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 (https://dejure.org/1993,9932)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbeplantes Gebiet; Beitragsmaßstab; Bauliche Nutzung; Ersatzmaßstab

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 358/91
    Dabei bietet nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. des Senats v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, KStZ 1992, 157 f.; BVerwG, Beschl. v. 04.09.1980 - 4 B 119 und 120.80 -, DVBl. 1981, 827; siehe auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl. 1991, Anm. 1156; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.11.1991 - 12 A 11369/91 -, KStZ 1992, 31) allein die Ausnutzbarkeit eines Grundstückes, mithin bei bebaubaren Grundstücken das zulässige Maß der Bebauung, einen zutreffenden Aussagewert über den Umfang der wahrscheinlichen Inanspruchnahme öffentlicher grundstücksbezogener Einrichtungen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 358/91
    Auch in nach § 34 BauGB unbeplanten oder i.S.d. § 30 Abs. 2 BauGB unvollständig beplanten Gebieten ist hinsichtlich des Beitragsmaßstabes auf die zulässige bauliche Nutzung abzustellen - ein Zurückgreifen auf den "Ersatzmaßstab" der tatsächlichen baulichen Nutzung ist unzulässig (aufgegeben durch Urteil vom 21. Dezember 1993 - 2 L 135/92 -, SchlHA 1994, 94).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1991 - 12 A 11369/91

    Wohneinheit; Beitragsmaßstab

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.07.1993 - 2 L 358/91
    Dabei bietet nach ständiger Rechtsprechung des Senats in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. des Senats v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, KStZ 1992, 157 f.; BVerwG, Beschl. v. 04.09.1980 - 4 B 119 und 120.80 -, DVBl. 1981, 827; siehe auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl. 1991, Anm. 1156; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.11.1991 - 12 A 11369/91 -, KStZ 1992, 31) allein die Ausnutzbarkeit eines Grundstückes, mithin bei bebaubaren Grundstücken das zulässige Maß der Bebauung, einen zutreffenden Aussagewert über den Umfang der wahrscheinlichen Inanspruchnahme öffentlicher grundstücksbezogener Einrichtungen.
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Betriebsfertigkeit des öffentlichen Kanals liegt vor, wenn durch ihn die Abwässer des zu entsorgenden Grundstücks in hygienisch einwandfreier Weise abgeleitet werden und wenn der Träger der öffentlichen Anlage diese Leitungsstrecke für die Zwecke der Grundstücksentwässerung gewidmet hat (vgl. Grünewald in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar; § 8 Rn 542, 518) Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30 November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluß vom 01. Juni 1993 (- 2 M 60/92 -, Die Gemeinde 1993, 282) und unter Bezugnahme darauf ohne nähere Begründung in den Urteilen vom 13. Juli-1993 (- 2 L 55/93 -, Die Gemeinde 1993, 284, und - 2 L 358/91 -, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BVerwG durch Beschl. v. 21.12.1993 - 8 B 174.93 - zurückgewiesen) ausgeführt, daß nicht nur in beplanten Gebieten nach § 30 Abs. 1 BauGB, sondern auch in den unbeplanten Baugebieten nach § 34 BauGB oder in solchen Gebieten, die i.S.d. § 30 Abs. 2 BauGB unvollständig beplant sind, als Beitragsmaßstab gleichfalls allein die zulässige Grundstücksnutzung maßgebend sei, und im Urteil vom 26. März 1992 (- 2 L 167/91 -, KStZ 1992, 157/159, = Die Gemeinde 1992, 322) insoweit mißverständlich ausgedrückt, daß "im Ausnahmefall" der Maßstab der tatsächlichen Nutzung hinnehmbar sei.
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